AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Corsten Tischlerei GmbH – Stand 2025
Gerichtsstand: Geilenkirchen
§ 1 Allgemeines
1.1
Für sämtliche aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen der Corsten Tischlerei GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Annahme unserer Leistungen erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch dann, wenn uns entsprechende Bedingungen übermittelt werden und wir dennoch liefern. Erklärungen unserer Vertreter oder Außendienstmitarbeiter sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Diese Personen sind nicht zum Inkasso berechtigt.
1.3
Für Werkverträge gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung, sofern diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten.
1.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 2 Angebot, Auftragsannahme und geliefertes Material
2.1
Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2
Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt wurde. Als Bestätigung gelten auch Lieferschein oder Rechnung.
2.3
Weichen Bestellung und Auftragsbestätigung voneinander ab, ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen widerspricht.
2.4
Alle zur Ausführung erforderlichen Unterlagen sind uns rechtzeitig und auf Kosten sowie Risiko des Auftraggebers bereitzustellen. Produktionsunterlagen (Maße, Zeichnungen etc.) müssen vollständig sein; andernfalls trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Mehrkosten.
2.5
Eine Prüfung angelieferter Materialien auf Qualität oder Menge erfolgt nur hinsichtlich offensichtlicher Mängel.
2.6
Wir dürfen Arbeiten ganz oder teilweise durch Nachunternehmer ausführen lassen, sofern dadurch die Rechte des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Transporte zu Nachunternehmern erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
§ 3 Preise
3.1
Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2
Bemusterungen und zusätzliche, nicht im Auftrag enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet.
3.3
Bei Preiserhöhungen für Material, Löhne, Fracht etc. innerhalb von mehr als vier Monaten zwischen Auftrag und Lieferung sind wir zur Anpassung berechtigt. Bei Widerspruch des Auftraggebers innerhalb von 7 Tagen behalten wir uns Rücktritt oder unveränderte Ausführung vor.
3.4
Stundenlohnarbeiten werden nach unseren aktuellen Stundensätzen berechnet.
3.5
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers oder durch besondere Umstände verursachte Mehrkosten werden separat in Rechnung gestellt.
§ 4 Gefahrtragung
4.1
Bei reiner Lieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Werk verlässt oder einem Frachtführer übergeben wurde.
4.2
Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
4.3
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn schriftlich bestätigt. Bei Verzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
4.4
Behinderungen, die wir nicht zu vertreten haben (Witterung, fehlende bauseitige Voraussetzungen etc.), führen zum Wegfall verbindlicher Termine.
4.5
Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen entfällt unsere Lieferpflicht ganz oder teilweise.
4.6
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht ab, kann diese auf seine Kosten eingelagert werden.
§ 5 Zahlungen
5.1
Bei Auftragserteilung können 30 % Anzahlung verlangt werden. Bei Lieferung sind 80 % der Auftragssumme fällig.
5.2
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Zahlungsverzug tritt nach 14 Tagen ein.
5.3
Skonto bei Wechselzahlungen ist ausgeschlossen.
5.4
Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenen Beträge sofort fällig.
5.5
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen möglich.
5.6
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.
5.7
Bei wirtschaftlicher Verschlechterung des Auftraggebers sind wir zur Leistung gegen Vorkasse berechtigt.
§ 6 Abnahme
6.1
Der Auftraggeber hat die Leistungen nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.
6.2
Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt diese 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige als erfolgt.
6.3
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne nachvollziehbaren Grund, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
7.1
Unsere Leistungen erfolgen in handelsüblicher Qualität innerhalb der zulässigen Toleranzen.
7.2
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zu melden. Spätere Mängel ebenfalls binnen 7 Werktagen nach Entdeckung.
7.3
Der Auftraggeber hat die Ware trotz Mängelrüge sachgerecht zu lagern.
7.4
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
7.5
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zugesicherten Eigenschaften.
7.6
Mängel an Einzelteilen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
7.9
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, bei Kaufverträgen und gebrauchten Waren sechs Monate.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(Alle Regelungen bleiben sinngemäß erhalten, wurden lediglich sprachlich modernisiert.)
8.1
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Verarbeitung erwerben wir Miteigentum.
8.2
Der Auftraggeber hat die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend zu versichern.
8.3–8.8
Regeln zur Sicherungsabrede, Auskunftspflichten, Veräußerungsverbot und Pfändungen bleiben entsprechend bestehen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Geilenkirchen Erfüllungsort und Gerichtsstand – auch für Wechsel- und Scheckklagen.
9.2
Der Gerichtsstand Geilenkirchen gilt ebenfalls für Nichtkaufleute, sofern sie nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder dieser unbekannt ist.